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Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung an Betriebe des Bauhauptgewerbes

Mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen - Anhalt - Thüringen, sind wir als Baubetrieb zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §§ 1 uns 2 AÜG auch an Betriebe des Bauhauptgewerbes berechtigt!

Download Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung an das Bauhauptgewerbe

 

Für Sie als Baubetrieb ergeben sich daraus folgende Vorteile:

  • keine Vorhaltung von eigenen teuren Personalreserven
  • flexibler Einsatz unserer Mitarbeiter entsprechend Ihrer Arbeitsorganisation
  • Sie haben keine Probleme durch Krankheit- und Urlaubstage von Arbeitnehmern

 

Für folgende Tätigkeitsbereiche haben wir kompetente und zuverlässige Mitarbeiter:

  • Maurer- und Betonarbeiten
  • Baumaschinisten (Ketten- und Mobilbagger, Walzen, Planierraupen u.v.m.)
  • Eisenflechter
  • Spritzbetonarbeiten
  • HDI / Verpressarbeiten
  • Bohrarbeiten
  • Sprengberechtigte
  • Vortriebsarbeiter
  • Turmdrehkranführer
  • Schweißer
  • Baugeräteschlosser
  • Bohrhelfer

 

Sie suchen Mitarbeiter für andere Arbeiten?
Fragen Sie bei uns nach - wir werden uns um eine kurzfristige Lösung bemühen.

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Unsere Kontaktdaten

Bau-Altenfeld GmbH
Goldbergstraße 20
98701 Altenfeld

Telefon: 036781 - 2400
Telefax: 036781 - 24029

E-Mail: info@firmengruppe-fenn.de

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